"Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott."

Carl Theodor Körner

Einwanderung oder Asyl, temporärer Schutz oder dauerhafte Ansiedlung?

Es herrscht heute eine bewußte und vorsätzliche Verwirrung über die Begriffe Einwanderung und Asyl. Historisch gab es immer Migration und, wo schon staatliche Strukturen existierten und Gesetze galten, wurde zwischen beiden nicht unterschieden. Wollte der Souverän eines Landes sein Volk vermehren, um seine natürlichen Ressourcen besser zu nutzen und den Wohlstand zu mehren, konnte er über gezielte Anreize Menschen anwerben und zur Ansiedelung bewegen. Das war z.B. in Preußen nach dem Dreißigjährigen Krieg so und führte zur preußischen Toleranz, weil es dem Souverän egal war, welcher Religion die Neusiedler angehörten, wenn sie nur tüchtige Preußen wurden, fleißig waren und die Gesetze des Staates achteten. Das Asyl, das der preußische Staat damals politisch Verfolgten gewährte, schloß die dauerhafte Ansiedlung ein, es gab keinen Wohlfahrtsstaat, der fremden Menschen temporären Schutz gewährte und mit allem Lebenswichtigen versorgte, bis sie wieder in ihre Heimat zurückkehren konnten. Auf diese Weise wurde die durch den Dreißigjährigen Krieg stark dezimierte Bevölkerung mit den im Salzburger Land vertriebenen Protestanten und den in Frankreich verfolgten Hugenotten bereichert.

Wo es durch staatliche Strukturen und Gesetze eine Einwanderung gab, wurde diese auch klar geregelt und nicht nur bestimmt, wieviele Neusiedler ins Land kommen dürfen, sondern auch welche Qualitäten und Eigenschaften sie als Bedingung für die Einreise mitbringen mußten. Wie auch heute in jedem Einwanderungsland sucht sich der Staat die Leute aus, die er nach den Interessen seines Souveräns braucht und haben will. Und es liegt in der Natur der Sache, daß diese Einwanderung eine Obergrenze hat, denn sie richtet sich ausschließlich nach den Interessen des Landes, in das eingewandert wird. Deshalb regeln die Gesetze auch, wer ausdrücklich nicht im Land erwünscht ist. So gab es z.B. Edikte des preußischen Königs, daß das fahrende Volk innerhalb seiner Landesgrenzen nicht geduldet wird.

Wo es keine staatlichen Strukturen gab oder diese durch die Einwanderer mißachtet werden konnten, spricht man nicht von Einwanderung, sondern von Invasion und Eroberung, die zu Zeiten der Völkerwanderungen die Regel gewesen sein werden. Entweder die angestammte Bevölkerung wurde vertrieben, vernichtet oder unterworfen oder die Invasoren wurden abgewehrt und mußten sich anderswo schwächere Gegner suchen. Hier erfolgte die Einwanderung ausschließlich nach den Interessen der Einwanderer. Es ist klar, daß es in Urzeiten dabei auch zu Vermischungen kam und nicht immer eine der Gruppen vernichtet wurde, aber je zivilisierter eine Bevölkerung ist und je fremder die Kulturen sich sind, desto weniger findet eine friedliche Vermischung statt. In diesen Fällen spricht man von Siedlerkolonialismus, wie er von der Besiedelung Nordamerikas oder aktuell in Palästina bekannt ist. Die angestammte Urbevölkerung wird, wo nicht vernichtet, in Reservate zusammengedrängt und unterdrückt.

Das deutsche Asylrecht des Grundgesetzes der BRD ist eine Reaktion auf die Emigration von Deutschen, die während der Zeit des Dritten Reichs in Deutschland verfolgt und vertrieben wurden und in anderen Staaten Schutz und Asyl erhielten, um nach dem Krieg wieder nach Deutschland zurückzukehren. Es ist eben kein Einwanderungsgesetz, weil Deutschland kein Einwanderungsland ist und historisch auch immer nur temporär nach verheerenden Kriegen eins war. Das deutsche Asylrecht gewährt allen politisch Verfolgten individuellen Schutz durch die temporäre Aufnahme für die Zeit, in der die Verfolgung einer Person in ihrem Heimatland besteht. Das Interesse des deutschen Staats besteht dabei darin, aus humanitären Gründen Verfolgten Schutz zu bieten, wobei die Verfolgten Interesse daran haben, Schutz vor politischer Verfolgung und Unterdrückung zu erhalten. Im deutschen Asylrecht kommt also ein beiderseitiges Interesse zum Ausdruck. Es liegt in der Natur des Asylrechts, daß es keine Obergrenze kennt und haben kann, denn der Schutz soll jedem gewährt werden, der politisch verfolgt und an Leben und Gesundheit bedroht ist. Es liegt nicht in den Möglichkeiten dieses Rechts, es nur einer bestimmten Anzahl von nachweislich Verfolgten zu gewähren und dann willkürlich allen weiteren zu verwehren. Die Väter des Grundgesetzes hatten dabei aber nicht an eine Situation gedacht, in der nicht einzelne politisch Verfolgte zu uns kommen, sondern hunderttausende, die das Asylrecht als Einwanderungsgesetz gebrauchen. Deshalb wurde dem Geist des deutschen Asylrechts entsprechend Anfang der 1990er Jahre das Asylrecht um den Absatz erweitert, daß Asyl und Schutz nur diejenigen Verfolgten beanspruchen dürfen, die nicht aus einem sicheren Land nach Deutschland kommen, denn es ist nur logisch, daß die Flucht eines Menschen, der politisch verfolgt oder anders an Leben und Gesundheit bedroht ist, dort endet, wo Verfolgung und Bedrohung nicht mehr existieren. Wer ohne unmittelbare Bedrohung von Leben und Gesundheit in weitere Länder reist, um in ein bestimmtes Land umzuziehen, ist ab dem Land, in dem er nicht mehr verfolgt oder bedroht wird, kein Flüchtling mehr, sondern Migrant. Da es in sämtlichen unserer Nachbarländer weder politische Verfolgung gibt noch Bedrohung von Leben oder Gesundheit, kann niemand durch diese Länder reisen und nach Einreise in die BRD hier Asyl bekommen, weil der vielleicht ursprünglich existierende Asylgrund spätestens in unserem Nachbarland nicht mehr vorlag. Die Weiterreise entspringt also der persönlichen Präferenz des Menschen auf Einwanderung in Deutschland und generiert kein Recht auf Asyl.

Für Migranten ist das deutsche Asylrecht nicht gemacht, es ist weder das Allheilmittel für alle Probleme in der Welt noch ist es ein Einwanderungsgesetz, weil dieses allein nach den Interessen des Souveräns, d.h. des deutschen Volkes gestaltet werden könnte und nicht nach den Ansprüchen und Wünschen der Migranten, wie das beim Asylrecht der Fall ist. In Deutschland sind auch nach neoliberaler Doktrin nicht alle Ressourcen voll ausgenutzt, wir haben mehrere Millionen Arbeitslose, wenn man sie richtig zählt und diejenigen dazu rechnet, die von ihrer Arbeit nicht leben können. Die Menschen, die seit 2015 in großen Massen einwandern, wären auch nicht diejenigen, die wir unseren Interessen gemäß als Neusiedler haben wollen könnten, die wir in einem Einwanderungsgesetz als Migranten akzeptieren würden, denn sie sind zu fast 100% für unseren vor allem zukünftig weiter automatisierten Arbeitsmarkt nicht qualifiziert, wo doch Einwanderer im Verhältnis zur eigenen Bevölkerung eigentlich überdurchschnittlich qualifiziert sein sollten. Wir brauchen eher Investitionen in die Bildung der eigenen Kinder und nicht Millionen unqualifizierter Arbeitskräfte, die zum Teil Analphabeten sind. Außerdem ist Deutschland mit 266 Einwohnern pro Quadratkilometer nicht nur erheblich dichter besiedelt als z.B. das klassische Einwanderungsland Kanada mit 3,5 Einwohnern pro Quadratkilometer, sondern auch dichter als sämtliche Staaten in Afrika, trotz des exponentiellen Bevölkerungswachstums dort. Humanitäre Gründe können die aktuelle Einwanderung auch nicht rechtfertigen, denn wollten wir Menschen helfen, müßte die Hilfe vor allem den wirklich Hilfsbedürftigen gelten, die aber weder das Geld für die Schlepper noch die physischen Voraussetzungen für die Wanderung bis nach Deutschland haben. Jeder Euro, den wir hier vor Ort ausgeben, würde bei den wirklich Hilfsbedürftigen, die in den Flüchtlingslagern bleiben müssen, ein Vielfaches bewirken können. Wessen Interessen werden mit der Masseneinwanderung also wirklich bedient?

Die Verwirrung und Vermischung von Asyl und Einwanderung, von temporärem Schutz und Versorgung und der Forderung nach dauerhafter Ansiedlung und Integration, von humanitärer Hilfe und dem instrumentellen Verwerten der Neusiedler als Fachkräfte, Einzahler in die Rentenkassen, Konsumenten in den Sozialsystemen, als Genpool, um uns vor Inzucht zu bewahren, als Lösung unseres Demographieproblems ist die Grundlange der seit 2015 dauernden Manipulation der Menschen bei der sogenannten Flüchtlingskrise. Allein dieses Wort ist eine dreiste Manipulation, weil Einwanderer und Neusiedler, die aus hunderte Kilometer entfernten Regionen der Welt durch etliche Länder zielstrebig nach Deutschland gereist sind, die viel Geld für die Schlepper und die Reise als Investition, die sich rentieren soll, ausgegeben haben, als Flüchtlinge bezeichnet werden. Es soll also unter dem Vorwand des Asylrechts die Einwanderung von Millionen von Menschen durchgesetzt werden, die in keinem Einwanderungsland der Welt akzeptiert werden würde, und dabei werden die angeblich geltenden Gesetze zu Asyl, Einreise und Aufenthalt in Deutschland auch noch gebrochen und mißachtet.

Wenn das deutsche Volk und die Völker Europas manipuliert und belogen werden müssen, um die aktuelle Einwanderung zur allgemeinen Akzeptanz zu bringen, liegt sie offenbar nicht in ihren Interessen. Anders als beim klassischen Siedlerkolonialismus, geht die Initiative heute aber nicht von denen aus, die nach Europa und Deutschland umsiedeln, sondern von den globalistischen, herrschenden Cliquen, die die Menschen auf beiden Seiten der Migration heimatlos machen und als Mittel zum Zweck benutzen, um neben den Herkunftsländern der Migranten auch aus ehemaligen Verbündeten und Vasallen in Europa Kolonien zu machen. Die Siedler und Eroberer von heute sind in Wirklichkeit Umgesiedelte, auf der einen Seite durch Krieg, Terror und Hunger Vertriebene, auf der anderen Seite nutzlose und deplatzierte Angesiedelte. Menschen sind in dieser Agenda nur globale Verschiebemasse, Arbeits-, Steuerzahl- und Konsumsklaven, entwurzelte, identitätslose und politisch unmündige Untertanen einer neofeudalistischen Herrschaftsordnung.

AP, 15.10.2017