"Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott."

Carl Theodor Körner

GEZ Rundfunkbeitrag und Widerstand gegen das System Öffentlich Rechtlicher Rundfunk

Ich möchte mal von meinem Weg des Widerstands gegen den Rundfunkbeitrag und das System des ÖRR berichten, nicht um zu zeigen, wie jeder einzelne aus dem Zahlungszwang rauskommen kann, sondern wie sich der erste Abschnitt bis zur Klage gestaltet und wie einfach es für jeden wäre, auf diese Weise das politische System genau dort zu schwächen, wo es die Menschen am wirksamsten unten hält – bei der Herstellung der öffentlichen Meinung und des kollektiven Bewußtseins.

Ich habe im April 2018 einen Härtefallantrag bei der Rundfunkanstalt gestellt, den ich u.a. begründet habe durch meinen Gewissenskonflikt, müßte ich diesen ÖRR finanziell unterstützen. Ich arbeite ja beratend für Filmproduktionen, also die Herstellung von Medienprodukten und damit in genau derselben Branche, in der der ÖRR agiert. Wenn ich es mit meinem Ethos und Anspruch an mich selbst, also mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann, Filmproduktionen durch meine Fachkompetenz zu unterstützen, in denen Menschen manipuliert und ihnen durch Verwendung aller Tricks Wertungen untergeschoben werden, nehme ich Aufträge entweder gar nicht erst an oder steige aus der Produktion aus und verzichte damit auf Einnahmen, die erheblich größer sind als der Rundfunkbeitrag für etliche Jahre. Da das schon mehrmals passiert ist, ist mein Gewissenskonflikt faktisch auch da belegt, wo ich Geld einnehme, und nicht nur dort behauptet, wo ich was bezahlen soll. Deshalb halte ich mich für besonders moralisch verpflichtet, diesen Weg zu gehen, denn mein Gewissenskonflikt kann von niemandem bezweifelt werden.

Den ersten Bescheid zu meinem Antrag erhielt ich schon einen Monat später. Der richtige Ablehnungsbescheid kam im September 2018, gegen den ich noch im selben Monat Widerspruch einlegte. Der Widerspruchsbescheid dazu erreichte mich im Oktober 2018, gegen den meinerseits Anfang November Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht wurde. Die erste Stellungnahme des Gerichts kam im Mai 2021. In einem Schreiben erklärte der Richter, daß meine Klage wenig Aussicht auf Erfolg haben wird und gab mir die Gelegenheit, die Klage zurückzuziehen. Da ich sie aufrecht erhalten wollte und mein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung der Verfassungsbeschwerde von Olaf Kretschmann abgelehnt wurde, kam im Juni 2021 die Einladung zur mündlichen Verhandlung, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, daß auch bei meiner Abwesenheit verhandelt und entschieden werden wird.

Die Verhandlung fand Anfang September statt. Sie war für einen hoheitlichen Akt unerwartet locker und zwanglos. Anwesend waren nur der Richter, der Anwalt der Rundfunkanstalt und ich und außerdem eine Art Praktikantin, die mit der Verhandlung nichts zu tun hatte, sondern wahrscheinlich im Rahmen ihres Jurastudium beobachtend teilnahm. Es gab keine Protokollanten, keine sonstigen Beisitzer, niemand erhebt sich, wenn der Richter den Saal betritt, sondern der holte uns alle im Wartebereich davor ab und betrat als erster den Raum. Die Verhandlung lief dann wie eine Besprechung in kleiner Plauderrunde, wobei der Richter die zu protokollierenden Anträge mit einem Diktiergerät aufzeichnete. Sie endete damit, daß nach endgültiger Bekräftigung der Anträge von Kläger und Beklagtem vom Richter nicht feierlich das Urteil verkündet wurde, sondern nur, daß dieses binnen zwei Wochen auf dem Postweg zugestellt wird. In meinem Fall besteht das Urteil natürlich in der Abweisung der Klage, wobei sich der Richter auf die bestehende Rechtsprechung stützt und es tunlichst vermeidet, kreativ zu sein und eine eigene zu entwickeln. Die einzelnen Härtefälle werden also beim Verwaltungsgericht nur unter vorhandene und bestehende Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten oder des Bundesverfassungsgerichts subsumiert, damit der status quo erhalten und jeder Konflikt weggebügelt wird.

In der Abweisung der Klage folgt der Richter der Argumentation der Rundfunkanstalt, daß die Erhebung des Rundfunkbeitrags den Schutzbereich des Grundrechts der Gewissensfreiheit nicht berührt, weil die Zahlung als solche nicht mit der Äußerung eines weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses verbunden ist. Genauso sieht auch die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts aus, der sich der Richter anschließt. Daß diese Argumentation nicht plausibel und schon gar nicht zwingend ist, zeigt folgendes Beispiel. Stellen wir uns eine wohlhabende, prominente Persönlichkeit vor, die ständig öffentlich erklärt, sie würde die AFD und ihre Positionen rundweg ablehnen, alle auffordern, sich gegen diese Nazis zu stellen, keinen Millimeter nach rechts freizugeben. Und dann käme raus, daß sie dieser Partei und auch nur dieser Partei 150000,- Euro gespendet hat. Dieser Mensch hat doch durch seine Zahlung ein Bekenntnis abgelegt, das zudem seinem öffentlich geäußerten widerspricht. Da würde jeder ein moralisches Problem sehen, weil es eben moralisch relevant ist und ein weltanschauliches Bekenntnis darstellt, welche politische Gesinnung man finanziell unterstützt. Und das wiegt viel schwerer als das bloß verbal geäußerte Bekenntnis. In meinem Fall läge ein moralischer Widerspruch darin, einerseits zu behaupten, daß ich Geschichtsfälschung, Lügen und Manipulation der Menschen ablehne, Spaltung, Ausgrenzung und Hetze gegen Personengruppen im eigenen Land oder ganze Staaten verurteile, mich gegen die Indoktrinierung mit Gender, Klima und Corona stelle, aber andererseits solche Produktionen mit meiner Fachkompetenz unterstütze und dabei Geld verdiene. Meine Behauptung wäre nicht glaubwürdig, wenn ich ihr durch mein Verhalten widersprechen würde. Da meine Gesinnung konkludent zu meinem Verhalten und an diesem zu erkennen ist, würde jede Art von Unterstützung des ÖRR natürlich eine Zustimmung zur politischen Ideologie sein, die er wie ein monolithischer Block zusammen mit der Regierung propagiert. Ich weiß gar nicht, wie man auf die Idee kommen kann, daß die finanzielle Unterstützung von politischem Aktivismus – und nichts anderes ist der Haltungsjournalismus des ÖRR – kein politisches Bekenntnis darstellt. Und da die vom ÖRR verbreitete Ideologie in systematischer Weise den journalistischen Standards einer pluralistischen, freiheitlichen und die Menschenwürde aller Menschen achtenden Gesellschaft widerspricht, wird damit ganz unmittelbar eine auf den Werten der Aufklärung und dem Boden des GG stehende weltanschauliche Überzeugung verletzt, mithin das Gewissen tangiert.

Gleich zu Anfang der Verhandlung erklärte der Richter, daß zum Thema Rundfunkbeitrag ständig einige Prozesse laufen. Das ist ja erfreulich, jedoch sind es noch zu wenige, als daß sich daraus ein politischer Willen und Druck aufbauen läßt, der nicht mehr einfach wegebügelt werden kann. Aber genau das wäre nötig und meiner Meinung nach auch möglich. Es ist wie immer nur eine Frage der Masse. Vom Härtefallantrag bei der Rundfunkanstalt im April 2018 bis zur Entscheidung der Klage Mitte September 2021 sind fast dreieinhalb Jahre vergangen, in denen ich völlig legal keinen Rundfunkbeitrag bezahlt habe. Jeder könnte diesen Weg gehen. Man muß das Haus nicht verlassen, nicht an Demos teilnehmen oder gar selber welche organisieren, sich nicht mit der Polizei anlegen oder sonstige Konflikte mit dem Gesetz und Bußgelder riskieren. Man müßte nichtmal den Weg zum Gericht auf sich und an der Verhandlung teilnehmen. Alles, was man tun muß, ist bequem am Schreibtisch sitzend Texte formulieren, die aus Härtefallantrag, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid und Klage beim Verwaltungsgericht bestehen. Aus meiner Sicht gibt es keinen einfacheren, bequemeren und risikoloseren Weg des Widerstands. Jeder könnte den gehen und auf diese Weise allein mit schriftlichen Texten innerhalb des gesetzlich geregelten Verfahrens völlig legal für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Man hat stets alle Optionen in der Hand, kann jederzeit aussteigen, Anträge zurückziehen und Beiträge zahlen, niemand muß in irgendwelche Zwangsmaßnahmen oder andere Schwierigkeiten kommen. Spätestens wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, kann man einfach bezahlen und sich freikaufen. Würden das aber eben nicht nur einzelne, sondern hunderttausende machen, z.B. eine halbe Million Menschen, dann fehlten dem System ÖRR mehr als hundert Millionen Euro pro Jahr. Zudem würde sich das Verfahren bei dieser Masse wahrscheinlich deutlich länger als drei Jahre hinziehen. Es ist klar, daß der ÖRR bei solchen Geldeinbußen nicht einfach und unbeeindruckt so weitermachen könnte wie jetzt, sondern daß dieser Druck Veränderungen anstoßen würde. Enttäuschend ist nicht die Erfolglosigkeit meiner Klage, denn davon bin ich von Anfang an ausgegangen, enttäuschend ist, daß sich die Menschen einen immer dreister werdenden Staats- und Erziehungsfunk gefallen lassen und mit ihren Rundfunkbeiträgen dafür sorgen, daß diese Verblödung und Manipulation ungehindert fortfahren und die Masse der Menschen auf Linie halten kann. Wie können wir glauben, daß die alternativen Medien eine Gegenöffentlichkeit herstellen und Massen erreichen könnten, wenn der hypertrophe Staatsapparat des ÖRR täglich Millionen von Menschen mehr erreicht, in Angst und von jedem eigenständigen und kritischen Denken abhält? Ein Teil des Widerstands könnte darin bestehen, das Signal auszuschalten, das alle betäubt und in der gesamtgesellschaftlichen Bewußtlosigkeit festhält, und dieser Widerstand ist genauso leicht wie das Schreiben von Kommentaren unter Youtubevideos.



AP, 21.9.2021