"Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott."

Carl Theodor Körner

Migrationspakt vs Völkerrecht, Die neoliberale Agenda und wie aus Unrecht Recht wird

Illegal ist bis jetzt das, was gegen Gesetze verstößt, insbesondere gegen nationale Gesetze. Diese sind aber in demokratischen Staaten Ausdruck des Willens der politisch mündigen Bürger. Die Gesetzesverstöße einer Regierung über den Umweg internationaler Verträge und infolge dessen internationalen Rechts zu legalisieren, heiß den Willen des eigenen Volks mit Füßen treten und ignorieren. Eigentlich kann ein internationaler Vertrag, der gegen nationales und internationales Recht verstößt, nicht legal sein, mithin kein neues Recht schaffen, denn das würde Unrecht zu Recht machen, aber das scheint auch die Absicht zu sein, wie sich gleich zeigen wird.

Im Folgenden zitiere ich einige Punkte des Paks in Auszügen und kommentiere sie.

7. Dieser Globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar… In der Erkenntnis, dass die Migrationsproblematik von keinem Staat allein bewältigt werden kann, fördert er die internationale Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Akteuren im Bereich der Migration ….

Der Vertrag ist eine Selbstverpflichtung der Unterzeichnerstaaten, die Forderungen des Vertrags umzusetzen. Es ist völlig egal, ob die rechtlich verbindlich, d.h. einklagbar sind, der Staat, der sich selbst diese Verpflichtung auferlegt, wird sie auch umsetzen. Deshalb steht in dem Pakt auf nur 32 Seiten insgesamt 90 Mal das Wort Verpflichtung bzw. verpflichten, also ca. dreimal auf jeder Seite. Wäre der Pakt rechtlich verbindlich, könnten nicht nur Migranten ihre darin beschriebenen Rechte einklagen, sondern man könnte auch gegen den Pakt klagen, wo er nationalem und internationalem Recht widerspricht. Hier geht’s um eine neue Art, Recht zu schaffen, ohne die politisch mündigen Bürger eines demokratischen Rechtsstaats zu beteiligen. Ist das die neue Art von Governance, von der Schäuble sprach?

8. … Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können...

Das schön klingende, aber nichts sagende, weil bloß relative Wort nachhaltig kommt auf 32 Seiten 45 Mal vor, also 1,5 Mal pro Seite. Für wessen Wohlstand in dieser globalisierter Welt gesorgt werden soll, wird deutlich, wenn man liest, was Thomas Barnett in "The Pentagon's New Map" dazu schreibt: Damit die Globalisierung im neoliberalen Sinn „funktioniert“, müssen vier „Flows“, d.h. Ströme bestehen.1. Ein ungehinderter Strom von Einwanderern, der von keinem Volk, keiner Regierung und keiner Institution verhindert werden darf.2. Ein ungehinderter Strom von Ressourcen (Erdöl, Erdgas, Bodenschätze usw), die sich nicht in den Händen von Staaten oder Völkern befinden dürfen, sondern vielmehr privatisiert und internationalisiert werden müssen.

3. Ein ungehinderter Strom von Krediten und Investitionen nach innen und ein ungehinderter Strom von Gewinnen nach außen.

4. Ein ungehinderter Strom von US-amerikanischer Sicherheitstechnik und -kräfte in die regionalen Märkte.

10. …Wir haben gelernt, dass Migration ein bestimmendes Merkmal unserer globalisierten Welt ist … und alle unsere Länder zu Herkunfts-, Transit- und Zielländern macht.

Ziel ist die globale Freizügigkeit, wörtlich: „durch reguläre Zugangswege eine marktorientierte Mobilität“ aller Menschen, so daß jeder an jeden beliebigen Ort der Welt reisen, sich dort niederlassen und nicht nur in den Arbeitsmarkt, sondern auch die dort bestehenden Sozialsysteme (die ja bei offenen Grenzen unmöglich auf hohem Niveau weiterbestehen können) einwandern kann. Damit wird jede Art von Migration legal, jede Art von Grenzen illegal, jedes Land bloßes Siedlungsgebiet.

20. Wir verpflichten uns, das Recht aller Menschen auf eine rechtliche Identität zu erfüllen, ... Wir verpflichten uns ferner, … sicherzustellen, dass Migranten in allen Phasen der Migration ausreichende Dokumente und Personenstandsurkunden wie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden ausgestellt werden…

Dazu auch

37. … Wir werden

c) bei der Feststellung der Identität von Staatsangehörigen und der Ausstellung von Reisedokumenten … zusammenarbeiten, indem zuverlässige und effiziente Instrumente zur Feststellung der Identität der eigenen Staatsangehörigen geschaffen werden, zum Beispiel durch die Aufnahme biometrischer Identifikatoren in die Bevölkerungsregister und die Digitalisierung von Personenstandsregistern…

Das ist größenwahnsinnig und bedeutet die absolute und totale Überwachung und Registrierung aller Menschen und ihrer biometrischen Daten weltweit.

33. Wir verpflichten uns, … alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und Äußerungen, Handlungen und Ausprägungen von … Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gegenüber allen Migranten … zu bekämpfen...

Wir werden:

c) unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien … fördern, unter anderem … durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern;

f) Aufklärungskampagnen fördern, die … den Zweck haben, auf der Grundlage von Beweisen und Fakten die öffentliche Wahrnehmung des positiven Beitrags einer sicheren, geordneten und regulären Migration zu gestalten …

Dazu auch

44. Wir werden den Globalen Pakt in Zusammenarbeit mit… den Medien … umsetzen.

Die Medien spielen also eine aktive Rolle. Die unmittelbaren nächsten Auswirkungen des Paks werden nicht sein, daß jetzt unzählig mehr Einwanderer kommen als ohnehin schon, sondern daß der Kampf gegen die der Kritiker der Migration massiv verstärkt und daß Medien, die irgendeine Art öffentlicher Finanzierung erhalten, ausschließlich positiv über Migration berichten werden (müssen).

31. …Wir verpflichten uns ferner zur Stärkung von Leistungserbringungssystemen, die Migranten einschließen… Wir werden

a) Gesetze erlassen und Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass bei der Erbringung von Leistungen keine Diskriminierung von Migranten aufgrund … des Vermögens… stattfindet…

b) sicherstellen, dass die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Einwanderungsbehörden nicht die prekäre Situation irregulärer Migranten verschärft, indem ihr sicherer Zugang zu Grundleistungen beeinträchtigt … wird;

c) ganzheitliche und leicht erreichbare Servicestellen auf lokaler Ebene einrichten und stärken, die Migranten einschließen, einschlägige Informationen über Grundleistungen … bereitstellen und einen sicheren Zugang dazu ermöglichen;

e) den gesundheitlichen Bedürfnissen von Migranten im Rahmen der nationalen und lokalen Gesundheitspolitik … Rechnung tragen, indem beispielsweise die Kapazitäten für die Leistungserbringung verstärkt werden, ein bezahlbarer und nichtdiskriminie-render Zugang gefördert wird, Kommunikationshindernisse abgebaut werden und die Leistungserbringer im Gesundheitswesen in kultureller Sensibilität geschult werden.

Alles natürlich, damit wir uns den Migranten aus welchem Kulturkreis und mit welchen Wert- und Moralvorstellungen auch immer besser anpassen können. Von Pflichten der Migranten gegenüber der Gesellschaft, in die sie einwandern, oder von kultureller Sensibilität auf Seiten der Migranten ist nirgends im Pakt die Rede.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Punkt „b) … die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Einwanderungsbehörden“ und Punkt „c) … leicht erreichbare Servicestellen“. Das klingt nach Zentralstellen für kulturfremde Einwanderung in Anlehnung an Adolf Eichmanns Zentralstellen für jüdische Auswanderung. Die hatten ganz ähnlich die Aufgaben, die Vorgänge verschiedener Behörden zu straffen und administrative Hindernisse zu beseitigen, um die Ausreise zu beschleunigen. Umsiedlung war früher auch schon mal Mode in Deutschland. Im aktuellen Regierungsprogramm der CDU ist von Resettlement und Relocation, also Umsiedlung die Rede und das sollte bei uns Deutschen Erinnerungen an eine finstere Vergangenheit wecken. Das Amt III des Reichssicherheitshauptamts war als SD Inland für die deutschen Lebensgebiete zuständig, Amtschef war SS-Gruppenführer, d.h. General Otto Ohlendorf, dem im Referat III B 4 SS-Obersturmbannführer Dr. Müller unterstand. Das Referat III B 4 trug die Bezeichnung „Einwanderung und Umsiedlung“. Obwohl der Name eines anderen SS Amtes, des Rasse und Siedlungshauptamts gut zur heutigen EU und UN Doktrin paßt, war damals für die Umsiedlung jedoch die harmlos klingende Volksdeutsche Mittelstelle zuständig. Zu ihr gehörten SS Beamte des Umsiedlungskommandos mit dem entsprechenden Ärmelstreifen an der Uniform.

35. Wir verpflichten uns, Migranten und Diasporas zu befähigen … die Vorteile der Migration als Quelle für nachhaltige Entwicklung zu nutzen … Wir werden

b) den Bereich Migration in die Entwicklungsplanung und Sektorpolitik auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene integrieren…

h) eine Migrationspolitik fördern, … indem … flexible Reise-, Arbeits- und Investitionsregelungen ermöglicht werden, einschließlich durch Überprüfung und Neufassung von Visums-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsbestimmungen…

Zusätzlich zur Schaffung der Zentralstellen für kulturfremde Einwanderung wird es also tiefgreifende Eingriffe in Souveränität und Rechtssystem der Nationalstaaten geben.

38. Wir verpflichten uns, Arbeitsmigranten aller Qualifikationsniveaus dabei zu helfen, in den Zielländern Zugang zu Sozialschutz zu erhalten … Wir werden

a) … innerstaatliche Sozialschutzsysteme, einschließlich sozialer Basisschutzniveaus für Staatsangehörige und Migranten, einrichten oder aufrechterhalten;

b) bilaterale, regionale oder multilaterale Gegenseitigkeitsabkommen über die Übertragbarkeit der Sozialversicherungs- und erworbenen Leistungsansprüche von Arbeitsmigranten aller Qualifikationsniveaus schließen, die sich auf die in den jeweiligen Staaten geltenden sozialen Basisschutzniveaus und die geltenden Sozialversicherungsansprüche und -regelungen wie Renten, Gesundheitsversorgung oder andere erworbene Leistungen beziehen…

Das Klingt nach bedingungslosem Grundeinkommen und so, als zahlten Migranten, sollten sie tatsächlich hier berufstätig werden, nicht unsere Renten, sondern ihre eigenen und die ihrer Angehörigen, die ihnen nach Rückkehr in ihre Heimat dorthin transferiert werden. Deshalb heißt es unter Punkt 36 auch:

36. Wir verpflichten uns, schnellere, sicherere und kostengünstigere Rücküberweisungen zu fördern… Wir werden

a) einen Fahrplan erstellen, um bis 2030 … die Transaktionskosten für Rücküberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent zu senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent zu beseitigen;

c) die Vorschriften für den Überweisungsmarkt harmonisieren … indem sichergestellt wird, dass Maßnahmen zur Bekämpfung von illegalen Finanzströmen und Geldwäsche die Rücküberweisungen von Migranten nicht … behindern;

d) politische und regulatorische Rahmenbedingungen schaffen, die … ungerechtfertigte Hindernisse für Überweisungsdienstleister, die keine Banken sind, beim Zugang zur Zahlungsverkehrsinfrastruktur beseitigen, Steuerbefreiungen oder -anreize in Bezug auf Rücküberweisungen anwenden, den Marktzugang für unterschiedliche Dienstleister fördern, dem Privatsektor Anreize zur Erweiterung des Angebots an Überweisungsdiensten verschaffen und die Sicherheit und Planbarkeit von Transaktionen mit geringem Wert verbessern…

e) innovative technologische Lösungen für Rücküberweisungen entwickeln, zum Beispiel mobile Zahlungen, digitale Instrumente oder Online-Banking, um … mehr Überweisungen über reguläre Kanäle zu ermöglichen…

Das ist alles reine Planwirtschaft. Auch hier geht’s darum, daß möglichst viel Geld aus Deutschland und der westlichen Welt raus fließt. Das Wort fördern kommt auf 32 Seiten insgesamt 63 Mal vor, also ca. zweimal pro Seite.

39. Wir werden … a) andere Staaten bei der gemeinsamen Umsetzung des Globalen Paktes unterstützen, unter anderem durch die Bereitstellung finanzieller … Hilfe…

d) … indem technische, finanzielle und personelle Ressourcen von Staaten, internationalen Finanzinstitutionen, dem Privatsektor, internationalen Organisationen und anderen Quellen mobilisiert werden …

43. Wir beschließen, … einen Kapazitätsaufbaumechanismus innerhalb der Vereinten Nationen einzurichten... Er ermöglicht den Mitgliedstaaten, den Vereinten Nationen und anderen relevanten Interessenträgern, einschließlich des Privatsektors und philanthropischer Stiftungen, … technische, finanzielle und personelle Ressourcen bereitzustellen... Der Kapazitätsaufbaumechanismus wird Folgendes umfassen:

b) einen Anschubfonds zur Erstfinanzierung projektorientierter Lösungen, der

i) bei Bedarf Mittel zur Startfinanzierung eines konkreten Projekts bereitstellt;

ii) andere Finanzierungsquellen ergänzt;

iii) freiwillige finanzielle Beiträge von Mitgliedstaaten, den Vereinten Nationen, internationalen Finanzinstitutionen und anderen Interessenträgern, einschließlich des Privatsektors und philanthropischer Stiftungen, entgegennimmt;

Interessengesteuerte Klüngel von nationalen Regierungen, der Weltregierung der UN und NGOs, um mit finanziellen Mitteln politische und neoliberale Ziele umzusetzen.

Wenn man schon so viel Geld locker machen will, warum werden dann nicht ähnliche Programme zur Abschaffung der Armut in den Ländern selbst eingerichtet? In den USA leben 50 Mio Menschen von Essenmarken, Obdachlose gibt es überall, die fallen auch als Konsumenten aus. Warum sollen Menschen aus der ganzen Welt zusammengewürfelt werden und für die eigenen Armen und zukünftige Altersarmut gibt es nicht halb so viel Aufmerksamkeit? Weils eben wirklich darum geht, Menschen umzusiedeln, vor allem in den Industriestaaten u.a. als Arbeitssklaven anzusiedeln.

1. Dieser Globale Pakt beruht auf den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen.

41. … Wir bekräftigen unser Bekenntnis zum Völkerrecht und betonen, dass der Globale Pakt in einer Weise umgesetzt werden muss, die mit unseren Rechten und Pflichten nach dem Völkerrecht im Einklang steht.

Eine globale Freizügigkeit widerspricht aber dem Völkerrecht, schafft langfristig Völker, Nationen und damit die ihnen entsprechenden Rechte ab. Ziel ist der globale Untertan, die Welt als Kolonie von unmündigen Arbeits-, Konsum- und Steuerzahlsklaven.

Dagegen die UN Charta und das Völkerrecht

Die UN Charta erwähnt das Selbstbestimmungsrecht der Völker in Art.1 und 55:

Artikel 1, Ziele und Grundsätze

Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:

(2) freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln…

Artikel 55

Um jenen Zustand der Stabilität und Wohlfahrt herbeizuführen, der erforderlich ist, damit zwischen den Nationen friedliche und freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen herrschen, fördern die Vereinten Nationen… u.a.

c) die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte

Daraus wird das Selbstbestimmungsrecht der Völker abgeleitet und in den Menschenrechtspakten von 1977: Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgeschrieben.

1. Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.

Entschließung der UN-Menschenrechtskommission vom 17. April 1998

Artikel 1

Die in dieser Erklärung gesetzten Normen sind in allen Situationen anzuwenden… Die Normen in dieser Erklärung sind unter allen Umständen verbindlich.

Artikel 2

Diese Normen sind verbindlich für und anwendbar auf alle Personen, Gruppen und Obrigkeiten ungeachtet ihres gesetzlichen Status.

Artikel 3

Rechtswidrige Bevölkerungstranfers umfassen eine Praxis oder Politik, die den Zweck oder das Ergebnis haben, Menschen in ein Gebiet oder aus einem Gebiet zu verbringen, sei es innerhalb internationaler Grenzen oder über Grenzen hinweg … ohne die freie und informierte Zustimmung sowohl der umgesiedelten als auch jeglicher aufnehmenden Bevölkerung.

Artikel 4

1. Jeder Mensch hat das Recht, in Frieden, Sicherheit und Würde in seiner Wohnstätte, in seiner Heimat und in seinem Land zu verbleiben.

2. Niemand darf dazu gezwungen werden, seine Wohnstätte zu verlassen.

3. Die Verbringung einer Bevölkerung oder von Bevölkerungsteilen darf nicht angeordnet, angeregt oder durchgeführt werden, es sei denn, ihre Sicherheit oder zwingende militärische Gründe verlangen es...

Artikel 6

Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region, in der eine nationale, ethnische, sprachliche oder andere Minderheit oder eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung, und/oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.

Artikel 7

Bevölkerungstransfers oder -austausche können nicht durch internationale Vereinbarungen legalisiert werden, wenn sie grundlegende Bestimmungen der Menschenrechte oder zwingende Normen des Völkerrechts verletzen.

Artikel 9

Die oben genannten Praktiken des Bevölkerungstransfers stellen Völkerrechtsverstöße dar, die sowohl staatliche Verantwortlichkeit als auch individuelle Verantwortung begründen.

Artikel 10

Wo durch diese Erklärung verbotene Taten oder Unterlassungen begangen werden, sind die internationale Gemeinschaft als ganze und die einzelnen Staaten dazu verpflichtet: a) die durch solche Taten geschaffenen Situationen nicht als rechtmäßig anzuerkennen: b) im Falle laufender Vorgänge die sofortige Beendigung und die Rückgängigmachung ihrer schädlichen Folgen sicherzustellen: c) dem Staat, der eine solche Tat begangen hat oder noch begeht, bei der Aufrechterhaltung oder Verstärkung der dadurch geschaffenen Situation keine Hilfe, Beihilfe oder Unterstützung zu gewähren, sei es finanziell oder in anderer Form.

Artikel 11

Die Staaten sollen Maßnahmen ergreifen, die die Verhinderung von Bevölkerungstransfers und der Sesshaftmachung von Siedlern zum Ziel haben, einschließlich des Verbots der Anstachelung zum rassischen, religiösen oder sprachlichen Hass.

Die Vermischung von staatlichen Institutionen, privaten Interessen, NGOs und philanthropischen Stiftungen weisen auf eine neue Art von Governance, von Weltordnung hin. Der Pakt ist größenwahnsinnig und Hybris, utopisch und eine gigantische zentralistische und kollektivistische Planwirtschaft. Er trägt deutlich die Handschrift Merkels und damit Soros und der schon seit 2015 in Deutschland umgesetzten Praxis. Er steht im Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht der Völker und dem Menschenrecht auf Heimat, Identität und Würde.

AP, 2.12.2018