"Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott."

Carl Theodor Körner

Zum Sinn und Unsinn der Maskenpflicht

Diese ist geregelt in den Länderverordnungen:

Brandenburg § 2, (1) Alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben … eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Berlin § 4, (1) Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in geschlossenen Räumen zu tragen…

Ausnahmen gibt’s für die, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung … keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können (Berlin) und denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung … aus gesundheitlichen Gründen … unzumutbar ist (Brandenburg).

Was bedeutet unzumutbar? Bedeutet es, daß die gesundheitliche Beeinträchtigung bereits vorhanden sein muß, bevor mit dem Tagen der Maske begonnen werden soll oder reicht es, wenn man durch das Tragen der Maske eine gesundheitliche Beeinträchtigung erwartet bzw. liegen gesundheitliche Gründe, die das Tragen unzumutbar machen, auch dann vor, wenn es eine Wahrscheinlichkeit gibt, daß das Tragen Gesundheitsschäden mit sich bringen könnte? Ist es zumutbar und verhältnismäßig in bezug auf den angestrebten Zweck der Verordnung, nicht auszuschließende Gesundheitsbeeinträchtigungen abzuwarten und in Kauf zu nehmen?

Aber was ist nun der konkrete Zweck der Masken, das Ziel, das durch ihr Tragen erreicht werden soll? In der Berliner Verordnung gibt es überhaupt keine Ausführungen zu ihrer Beschaffenheit oder zu ihrem Zweck. Hier geht’s einfach darum, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Daß es in der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung um die Eindämmung der Ausbreitung des Virus geht, demnach die Mund-Nasen-Bedeckung als ein Mittel zu diesem Zweck angesehen wird, kann man annehmen, explizit ausgeführt ist das nicht. Das RKI erklärt im Bericht „Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum als weitere Komponente zur Reduktion der Übertragungen von COVID-19“ auf Seite 4: „Eine teilweise Reduktion dieser unbemerkten Übertragung von infektiösen Tröpfchen durch das Tragen von MNB könnte auf Populationsebene zu einer weiteren Verlangsamung der Ausbreitung beitragen.“ Das ist ein bißchen viel Konjunktiv für ein wissenschaftliches Institut. Die Brandenburger Verordnung macht im § 2, Abs2. immerhin die Angabe: „Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.“ Jedoch ist für diese Verringerung keinerlei Wert vorgeschrieben, der erreicht werden muß. Es wird nirgends bestimmt, daß die Mund-Nasen-Bedeckung eine Verringerung der Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln um 50% oder 10% oder 1% oder nur 0,1% gewährleisten muß.

In Deutschland muß normalerweise alles zertifiziert sein, weil gewährleistet werden muß, daß die Dinge ihren Zweck erfüllen und daß ihr Gebrauch keinen Schaden verursacht. Sowohl die Beschaffenheit, als auch der vorgeschriebene, sachgemäße Gebrauch, z.B. von Sicherheitsguten oder Motorradhelmen dürfen nicht dazu führen, daß ein Fall eintritt, in dem dem Benutzer ein Schaden entsteht, der den Nutzen übersteigt. Für die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung gibt es allerdings überhaupt keine Norm. Jeder kann tragen, was er will und sich Masken beliebig selber nähen. Die Bundesregierung schreibt dazu auf ihrer Seite: „Als Schutz können selbstgenähte Alltagsmasken dienen. Auch die Bedeckung von Nase und Mund durch Tücher oder Schals ist erlaubt.“

Der Staat schreibt das Tragen von Motorradhelmen fürs Fahren auf motorisierten Zweirädern vor. Dafür gibt es klare Normen und Zertifizierungen, damit garantiert ist, daß bestimmte objektiv meßbare Werte für die Sicherheit erreicht werden und daß durch den regelmäßigen Gebrauch kein gesundheitlicher Schaden entsteht. Deshalb dürfen Materialen, die schaden könnten, nicht verwendet werden, z.B. Kunst- und Klebstoffe, die krebserregende Ausdünstungen haben. Das muß alles genau geprüft und garantiert werden, nicht nur um eventuelle Schäden zu vermeiden, sondern auch um Schadensersatzansprüche auszuschließen. Man darf beim Motorradfahren keine Fahrradhelme, Reithelme, sonstige Sporthelme oder gar selber gebastelte Helme aus beliebigem Material tragen, die nur das Kriterium erfüllen, den Kopf zu bedecken.

Da es für die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung keine Norm und keine meßbaren Werte gibt, kann weder die Polizei, noch das Ordnungsamt und erst recht kein Angestellter eines Supermarkts oder der Deutschen Bahn beurteilen, ob der vorgeschriebene Zweck, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, mit einer handelsüblichen oder selber gehäkelten Maske erreicht wird. Egal, was ich vor Mund und Nase trage, es ist prinzipiell nicht möglich, die Zweckmäßigkeit der Masken zu prüfen und ob die Vorschrift in der Verordnung erfüllt wird, weil niemand messen kann, um wieviel eine mögliche Verringerung der Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln mit meiner Maske erreicht wird und weil es dafür auch gar keine objektiv meßbaren Kriterien gibt. Es obliegt also jedermanns subjektiver Einschätzung und dem individuellen Wissen über Viren und deren Größe, die Wirksamkeit der Maske zu schätzen.

Wenn man aber im einzelnen Fall nicht messen kann, ob und um wie viel die Ausbreitung von Aerosolen verringert wird, wie kann man dann feststellen, ob die Masken gesamtgesellschaftlich irgendeinen Effekt für die Eindämmung der Ausbreitung des Virus haben? Statistisch ist davon nichts zu sehen. Ein oberflächlicher Blick könnte suggerieren, daß nach Einführung der Maskenpflicht am 29.4., also in der 18.KW die Infektionsrate in der 19.KW um mehr als 1% gefallen ist und ebenso in der 20.KW. Beim genauen Hinschauen und Einrechnen der Inkubationszeit sieht man aber, daß die Rate schon seit der 14.KW jede Woche um gut 1% bis zur 20.KW gefallen ist und danach nur noch langsam um weniger als 0,5% pro Woche weiter fällt, in der 25.KW sogar wieder auf 1,4% ansteigt. Auch der Anstieg von der 29. bis zur 32.KW spricht nicht dafür, daß die Masken irgendeinen Effekt auf das Infektionsgeschehen haben. Aber es gibt ja auch noch andere als Coronaviren. Im Moment und seit der 23.KW sind Rhinoviren aktiv, die sich genauso verbreiten und dieselben respiratorischen Erkältungssymptome verursachen. Ihre Aktivität ist dieses Jahr eher noch etwas größer als in den vergangenen Jahren, obwohl seit der 18.KW die Maskenpflicht besteht und deren Effekt doch auch hier sichtbar sein müßte. Umgekehrt zeigen die Großdemonstrationen in Berlin Black Lives Matter im Juni, Querdenken am 1. und 29. August, bei denen tausende Menschen ohne Mund-Nasen-Bedeckung zusammen kamen, keinerlei Auswirkung auf das Infektionsgeschehen und die über mehrere Wochen laufenden Trends der minimalen Schwankungen.

Hinzu kommt die allgemein niedrige Infektionslage. Seit drei Monaten ist weniger als 1% der Getesteten positiv, was in ganz Deutschland ca. 8000 Menschen sind mithin 0,01% der deutschen Bevölkerung oder einer von 10000. Zudem kann der PCR Test nicht feststellen, ob jemand ansteckend ist, weil er für klinische Diagnosen überhaupt nicht geeignet und zugelassenen ist. Wir wissen also gar nicht, wie viele infektiöse Menschen es in Deutschland überhaupt noch gibt. Die Arbeitsgemeinschaft Influenza des RKI hat jedenfalls seit der 16.KW – zwei Wochen vor Einführung der Maskenpflicht - keinen Nachweis von Sars-Cov-2 mehr. Ein Vergleich zu Ländern, in denen gar keine Maskenpflicht herrscht wie Schweden oder eine Pflicht nur im öffentlichen Nahverkehr, nicht aber in Verkaufsstellen wie in Holland ist ebenfalls ein Indiz für die Unwirksamkeit der Mund-Nasen-Bedeckung. Zudem läßt die sehr niedrige Belegung von Krankenhäusern und Intensivbetten mit Covid19 Patienten eine schon weit verbreitete Immunität in der Bevölkerung vermuten, wie eine Studie auch jüngst zeigt, nach der es eine Immunität von 80% geben könnte. Statistisch ist also überhaupt kein Effekt der Maskenpflicht erkennbar und somit gibt es weder technische noch statistische Belege dafür, daß es sinnvoll und verhältnismäßig ist, die gesamte Bevölkerung unter die Maske zu zwingen und Ungehorsam mit Bußgeldern zu sanktionieren.

Soviel zum Nutzenaspekt. Wie siehts mit der anderen Seite, dem Risiko aus? Es gibt gar keine Studien zum langfristigen, monatelangen Tragen solcher Masken im Alltag und ihren gesundheitlichen Auswirkungen. Es gibt aber Studien, die zeigen, daß der CO2 Gehalt hinter der Maske durch die Ausatemluft um ein Vielfaches ansteigt und der Sauerstoffgehalt im Blut durch das Wiedereinatmen dieser verbrauchten Luft deutlich abnimmt. Das führt mindestens zu Konzentrationsschwäche und Leistungsminderung, aber auch zu mehr Feuchtigkeit in den gesamten äußeren Atemwegen. Die Ausatemluft erzeugt in der Maske ein feucht-warmes Milieu, das sie nicht nur noch durchlässiger macht, sondern auch ein idealer Biotop für Schimmelpilze und andere Keime ist. Deshalb dürfte die Maske auch eigentlich so gut wie nicht angefaßt und müßte alle 20-30 min gewechselt werden, was im Alltag aber schlichtweg nicht möglich und in den Verordnungen auch nicht vorgeschrieben ist. Daß das notwendigerweise unsachgemäße Maskentragen über Wochen und Monate eine negative Wirkung auf die Gesundheit des Trägers haben kann, kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden. Obwohl der Staat den Gebrauch von Masken gesetzlich vorschreibt, hat er weder untersucht, noch kann er garantieren, daß dieser Gebrauch gesundheitlich unbedenklich ist.

Einem völlig fraglichen, durch nichts bestimmten und bewiesenen Nutzen steht also ein möglicher Schaden gegenüber, für den man niemanden in Regress nehmen kann, weil sich der Staat durch die Ausnahmereglungen vor Schadensersatzforderungen schützt und immer darauf berufen wird, daß, wer trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen die Maske trägt, fahrlässig handelt. Es muß jedem bewußt sein, daß es allein in jedermanns eigener Verantwortung liegt, für einen durch das monatelange Tragen der Maske entstandenen körperlichen oder psychischen Schaden selber zu haften.

Wie bei allen anderen Maßnahmen, fand eine Risiko-Nutzen-Abwägung nie statt. Weder ist definiert worden, welcher meßbare Zweck durch das Tragen der Maske erreicht werden soll, noch wurde bisher jemals geprüft, ob er oder was überhaupt in der Realität tatsächlich erreicht wird. Das Tragen wurde einfach hoheitlich vorgeschrieben ohne Untersuchungen über mögliche gesundheitliche Schäden oder wenigstens eine Risiko-Nutzen-Abwägung im Laufe der Zeit mit den vorhandenen Erfahrungen und Daten. Wie bei allen anderen Maßnahmen sind nicht nur die Kriterien nicht definiert, die erreicht werden sollen, sondern auch die nicht, die erfüllt sein müssen, damit die Maskenpflicht wieder abgeschafft wird. Offenkundig soll überhaupt niemand nachvollziehen können, welchen Zweck die Maske erreichen soll, ob sie ihn tatsächlich erreicht, um welches Ziel es insgesamt geht, woran man erkennen kann, ob dieses Ziel erreicht wird und bei welchen Werten und Daten die Maßnahme wieder eingestellt werden kann. Ursprünglich ging es mal darum, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Dort sind aber seit einiger Zeit 410000 Mitarbeiter in Kurzarbeit. Ob es für einen Staat in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung überhaupt ein legitimes politisches Ziel sein kann, Infektionen und Gesundheitsrisiken generell und für jeden Bürger zu verhindern, ist eine andere Frage, aber wann dieses Ziel erreicht ist, wo doch seit drei Monaten die Rate der positiv Getesteten zwischen 0,6% und 1% und damit im Bereich der Fehlerquote der PCR Tests liegt, hat uns der Staat bisher noch nicht verraten. Er beweist nirgends, daß die Masken irgendein Ziel erreichen und daß sie langfristig nicht gesundheitsschädlich sind, er haftet nicht für eventuelle Schäden, aber er verhängt Sanktionen gegen alle, die keinen blinden Gehorsam leisten und unkritisch tun, was befohlen ist.

Wo ist da der Sinn bzw. die Verhältnismäßigkeit, wenn einem nicht vorhandenen Nutzen eine Minderung der Leistungsfähigkeit und das Risiko von Schäden für die physische und psychische Gesundheit gegenüber stehen? Ist das vielleicht alles ein großes Konformitätsexperiment, die Maske ein Symbol des Ausnahmezustands, des Gehorsams und der Unterwerfung? Sie zeigt dem Bürger, wie ihn die Regierung sieht, nämlich als politisch unmündigen Untertan ohne Anspruch an eine wissenschaftliche Rechtfertigung der Handlungen, die man von ihm verlangt. Er soll die Klappe halten und einfach tun, was die Regierung für ihn entschieden hat, egal wie wenig fundiert, nachvollziehbar oder widersprüchlich es ist. Unter diesen Umständen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, das offensichtlich nur ein rein symbolischer Akt der Unterwerfung ist, für jeden aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar.

AP, 12.9.2020